Allgemeine Reisebedingungen von Roland Konzett – reisefux.travel
Die folgenden allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Roland Konzett-reisefux.travel und seinen Kunden/Reisende.
Reisende sind Personen, die einen Vertrag bzw. einen Vorvertrag über Reiseleistungen mit Roland Konzett – reisefux.travel als Reisevermittler bzw. als Reiseveranstalter über eine oder mehrere Reisen abschließen, bzw. auch jede weitere Person, die einer dieser Personen ihre Ansprüche abtritt (der Erwerber).
Dabei kann Roland Konzett – reisefux.travel als Reisevermittler (Abschnitt A) und/oder als Veranstalter (Abschnitt B) auftreten.
Abschnitt A: ROLAND KONZETT – REISEFUX.TRAVEL ALS REISEVERMITTLER:
In unserer Tätigkeit als Vermittler übernehmen wir die Verpflichtung, uns um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer (Veranstalter, Transportunternehmen, Hotelier usw.) zu bemühen. Leistungsgegenstand ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag.
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages (Geschäftsbesorgungsvertrag), den Kunden mit einem Vermittler schließen.
1. Buchung/Vertragsabschluss:
1.1. Die Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich erfolgen. (Fern-)mündliche Buchungen werden von Roland Konzett – reisefux.travel umgehend schriftlich bestätigt. Telefonische Buchungen sind rechtsverbindlich.
Derjenige, der sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber dem Reisebüro (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.). Es wird Handeln im eigenen Namen vermutet.
Bei Buchung gibt der Auftraggeber die korrekten Daten, die zur Bearbeitung benötigt werden, von allen Personen bekannt, für die er die Buchung vornimmt (zB Namen lt. Reisedokument, Geburtsdaten, Passnummer usw.) Roland Konzett – reisefux.travel haftet nicht für Schäden, die aus fehlerhaften Angaben für die eigene Person oder Dritte resultieren.
Der Vermittler hat im Hinblick auf seine eigene Leistung und auf die von ihm vermittelte Leistung des Veranstalters entsprechend § 8 der Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe auf die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGNEN hinzuweisen, auf davon abweichende Reisebedingungen nachweislich aufmerksam zu machen und sie in diesem Fall vor Vertragsabschluss auszuhändigen. Etwaige abweichende Reisebedingungen werden auf der Homepage www.reisefux.travel unter dem Punkt „Sonstiges“ in der jeweiligen Angebotsbeschreibung jeweils detailliert beschrieben.
Mit der Bestätigung über den Reisevertrag sind die Informationspflichten des Reisevermittlers bzw. Reiseveranstalters abgedeckt. Diese Bestätigung beinhaltet insbesondere den Firmenwortlaut/Produktnamen, die Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls eines Versicherers.
Alle Preisangaben erfolgen in EURO.
Erfüllungsort der Vermittlungsleistung ist der Firmensitz von Roland Konzett – reisefux.travel. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen, wie auch das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
1.2. Bei der Buchung wird Roland Konzett – reisefux.travel keine Bearbeitungsgebühr verlangen, ob wohl Roland Konzett rechtlich dazu berechtigt wäre. Sehr wohl wird Roland Konzett – reisefux.travel eine (Mindest-) Anzahlung in Höhe von 10 % verlangen. Die Restzahlung sowie der Ersatz von Barauslagen (Telefonspesen, Fernschreibkosten usw.) sind beim Aushändigen der Reisedokumente (dazu gehören nicht Personaldokumente) des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers fällig.
Mit der Anmeldung, frühestens jedoch elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise, ist eine Anzahlung von 10% zu leisten. Die Restzahlung hat frühestens 20 Tage vor Reisebeginn auf die Bankverbindung von Roland Konzett – reisefux.travel einzulangen – Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen.
Roland Konzett – reisefux.travel behält sich ausdrücklich vor, bei Nicht-Einhaltung der Zahlungsfristen, die Buchung für den Kunden kostenpflichtig zu stornieren. Bei Buchung von Flügen, Eintrittskarten u.ä. wird die Zahlung mit dem Datum der Buchung bzw. Ticketausstellung fällig.
Akzeptierte Zahlungsmittel sind Banküberweisung sowie Kreditkarten der Institute MasterCard und Visa.
1.3. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.
2. Informationen und sonstige Nebenleistungen
2.1. Informationen über Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Als Reisevermittler bzw. -veranstalter informiert Roland Konzett – reisefux.travel seine Kunden gerne über die geltenden Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Impfvorschriften in Zusammenhang mit der Reise, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können. Jeder Teilnehmer ist allerdings für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich.
Nach Möglichkeit übernimmt Roland Konzett – reisefux.travel gegen Entgelt die Besorgung eines allenfalls erforderlichen Visums.
Auf Anfrage erteilt Roland Konzett – reisefux.travel nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Nicht-Österreicher, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften.
Im Übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich.
2.1.a Sofern Roland Konzett – reisefux.travel für Reisende als Reisevermittler oder Reiseveranstalter für den Reisenden die Registrierung im Rahmen von elektronischen Reisegenehmigungsverfahren durchführen, wird jegliche Haftung für die korrekte Eingabe der Daten ins System ausgeschlossen.
2.2. Informationen über die Reiseleistung
Roland Konzett – reisefux.travel ist verpflichtet, die zu vermittelnde Leistung des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten des jeweils vermittelten Vertrages und auf die Gegebenheiten des jeweiligen Ziellandes bzw. Zielortes nach bestem Wissen darzustellen.
3. Rechtsstellung und Haftung
Die Haftung im Zuge der Vermittlungstätigkeit erstreckt sich auf
- die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen;
- die einwandfreie Besorgung von Leistungen
- die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt (wie z. B. von Änderungen der vereinbarten Leistung und des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen).
Roland Konzett – reisefux.travel haftet ausdrücklich nicht für die Erbringung der von uns vermittelten bzw. besorgten Leistung.
4. Leistungsstörungen
Als Reisevermittler haftet Roland Konzett – reisefux.travel bei Verletzung der uns aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Abschnitt B: ROLAND KONZETT – REISEFUX.TRAVEL ALS REISEVERANSTALTER:
Als Reiseveranstalter bieten wir entweder mehrere touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis an (Pauschalreise / Reiseveranstaltung) oder versprechen einzelne touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen und stellen dazu im allgemeinen eigene Ausschreibungen oder ähnliches zur Verfügung.
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages - in der Folge Reisevertrag genannt -, welchen Buchende mit einem Veranstalter, entweder direkt oder unter Inanspruchnahme eines Vermittlers schließen. Für den Fall des Direktabschlusses treffen den Veranstalter die Vermittlerpflichten sinngemäß. Der Veranstalter anerkennt grundsätzlich die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN, Abweichungen sind in allen seinen detaillierten Werbeunterlagen gemäß § 6 der Ausübungsvorschriften ersichtlich gemacht.
1. Buchung/Vertragsabschluss:
Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und dem Veranstalter dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden.
Die Anmeldung dieser Rechte und Pflichten sind für uns verbindlich, sobald Ihnen diese Roland Konzett – reisefux.travel schriftlich bestätigt hat. Bei Buchung ist eine Anzahlung von max. 10 % des Pauschalreisepreises zu leisten; die Restzahlung ist bei Übergabe der Reiseunterlagen fällig, jedoch nicht früher als 20 Tage vor Reiseantritt.
Der Reiseteilnehmer hat während der Zeit der Vertragsabwicklung Änderungen seines Namens, sowie jede Änderung seiner Anschrift oder e-mail Adresse sofort schriftlich anzuzeigen. Gibt der Reiseteilnehmer eine Änderung seiner Anschrift oder Kontaktdaten nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebenen Anschrift oder Kontaktdaten gesandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen nicht zu, so gelten die Erklärungen trotzdem als zugegangen.
Des Weiteren wird auf die Bestimmung im Abschnitt A, Pkt.1 verwiesen und es gelten die Absätze 1.1. und 1.2. auch für den Bereich des Reisevertrages zwischen Roland Konzett – reisefux.travel als Reiseveranstalter und unseren KundInnen.
Kinderermäßigung:
Kinder unter 2 Jahren können ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz im Flugzeug bei Charterflügen unentgeltlich, bei Linienflügen gegen Gebühr befördert werden, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Vollendet das Kind während der Reise das 2. Lebensjahr, gelten bei Buchung die Bedingungen und Preise für Kinder ab 2 Jahren.
2. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers
Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und kann auf zwei Arten erfolgen.
2.1. Abtretung des Anspruchs auf Reiseleistung
Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus ergebenden Mehrkosten.
2.2. Übertragung der Reiseveranstaltung
Ist der Kunde gehindert, die Reiseveranstaltung anzutreten, so kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen.
Die Übertragung ist dem Veranstalter schriftlich, per email binnen einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitzuteilen. Der Reiseveranstalter kann eine konkrete Frist vorweg bekanntgeben. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zu ungeteilter Hand.
3. Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen
3.1. Es wird auf die Bestimmung im Abschnitt A, Pkt. 2 verwiesen und es gilt der Absatz 2.1. auch für den Bereich des Reisevertrages zwischen uns als Reiseveranstalter und unseren KundInnen. Die Leistungsbeschreibungen in der zum Zeitpunkt der Buchung beschriebenen Form auf www.reisefux.travel sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevertrages, es sei denn, dass bei der Buchung anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Es wird aber empfohlen, derartige Vereinbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten.
3.2. Vermittlung von Fremdleistungen
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort).
4. Reisen mit besonderen Risken
Bei Reisen mit besonderen Risken (z.B. Expeditionscharakter) haftet der Veranstalter nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risken ergeben, wenn dies außerhalb seines Pflichtenbereiches geschieht. Unberührt bleibt die Verpflichtung des Reiseveranstalters, die Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen.
5. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen
5.1. Gewährleistung
Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird. Zur Durchführung der Verbesserung besteht jedenfalls eine Anzeigepflicht des Kunden beim Veranstalter respektive an einen Repräsentanten des Veranstalters. Aufrechnungs- und Zurückhalteverbot: Sofern dem zwingende und konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, steht dem Käufer das Recht zur Aufrechnung mit Forderungen gegen den Verkäufer nicht zu; gleiches gilt für das Zurückbehaltungsrecht aufgrund von möglichen Forderungen gegen den Verkäufer.
5.2. Schadenersatz
Verletzt Roland Konzett – reisefux.travel als Veranstalter oder einer seiner Gehilfen schuldhaft eine aus dem Vertragsverhältnis obliegende Pflicht, so ist Roland Konzett – reisefux.travel seinen Kunden gegenüber bei Vorliegen aller anderen gesetzlichen Voraussetzungen zum Ersatz der daraus entstandenen Schäden verpflichtet. Da Roland Konzett – reisefux.travel auch für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet Roland Konzett – reisefux.travel nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei allen Reisen mit Aktivitäten wie zB Wandern u.ä. erfolgt die Teilnahme auf Basis eines selbstständigen zB Wanderers u.ä. Diese Aktivitäten erfolgen auf Eigenverantwortung und auf eigenes Risiko, auch wenn eine Reiseleitung den Reisenden begleitet. Ein erhebliches Maß an Umsichtigkeit wird bei jedem Teilnehmer vorausgesetzt. Roland Konzett – reisefux.travel übernimmt daher keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen des Teils mit Aktivitäten wie z.B. Wandern einer Reise ergeben. Dies wird vom Reiseteilnehmer mit seiner Anmeldung bestätigt. Es liegt in der Natur der Reisen, dass ein bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit für den Buchenden bestehen bleibt. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft den Reiseveranstalter keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer er hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen. Es wird daher unseren Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.
5.3. Mitwirkungspflicht / Mitteilung von Mängeln
5.3.1. Reiseunterlagen:
Bitte informieren Sie uns, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Frist erhalten haben. Prüfen Sie die Unterlagen nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit und informieren Sie uns gegebenenfalls umgehend.
5.3.2. Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten von Roland Konzett – reisefux.travel mitzuteilen. Dies setzt voraus, dass ihm ein solcher bekanntgegeben wurde und dieser an Ort und Stelle ohne nennenswerte Mühe erreichbar ist. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den unter Pkt. 5.1. beschriebenen Gewährleistungsansprüchen des Kunden. Eine Verletzung der Rügeobliegenheit kann aber dem als Mitverschulden angerechnet werden und insofern allfällige Schadenersatzansprüche schmälern. An der Minderung des Schadens ist jedenfalls mitzuwirken. Allfällige Schadenersatzansprüche sind mit der Höhe des Reisepreises begrenzt. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten entweder den jeweiligen Leistungsträger (z. B. Hotel, Fluggesellschaft) oder direkt den Veranstalter über Mängel zu informieren und Abhilfe zu verlangen. Roland Konzett – reisefux.travel garantiert, dass die Erreichbarkeit täglich in der Zeit von 10:00 bis 22:00 Uhr MEZ unter der 0043 (0)1 40 190 777 telefonisch, unter customerservice@reisefux.travel per email oder auch im Livechat auf www.reisefux.travel gegeben ist.
5.4. Haftungsrechtliche Sondergesetze
Der Veranstalter haftet bei Flugreisen unter anderem nach dem Warschauer Abkommen und seinem Zusatzabkommen, bei Bahn- und Busreisen nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz. Bei Fluggesellschaften ist die Haftung der Höhe nach in jedem Fall gesetzlich mit den in Artikel 22 des Warschauer Abkommens bzw. in Artikel 21 und 22 des Montrealer Übereinkommens genannten oder unter Höchstbeträgen genannten beschränkt.
6. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen
Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt bei Roland Konzett – reisefux.travel oder im Wege des vermittelnden Reisebüros geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.
7. Rücktritt vom Vertrag
7.1. Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise
a) Rücktritt ohne Stornogebühr
Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass Roland Konzett – reisefux.travel gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten, wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt erheblich geändert werden. In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung, sowie eine gemäß Abschnitt 8.1. vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10 % eine derartige Vertragsänderung. Der Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben. Sofern Roland Konzett – reisefux.travel ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist Roland Konzett – reisefux.travel diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.
b) Anspruch auf Ersatzleistung
Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung des Reiseveranstalters ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern Roland Konzett – reisefux.travel zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist. Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu, sofern nicht die Fälle des Absatzes 7.2. zum Tragen kommen.
c) Rücktritt mit Stornierungsgebühr
Die Stornierungsgebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Reiseart. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Der Kunde ist in allen nicht unter lit. a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornierungsgebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Unangemessenheit der Stornierungsgebühr kann diese vom Gericht gemäßigt werden. Je nach Reiseart ergeben sich pro Person folgende Stornierungssätze:
1. Hotelbuchungen in der EU bei welchen Roland Konzett – reisefux.travel aus Reiesvermittler auftritt
bis 7. Tag vor Reiseantritt...................................kostenfrei
ab 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt..........................75%
ab 1. vor Reiseantritt und „No Show“..............100%
des Reisepreises.
2. Charterflüge, Reisen mit Linienflugleistung, Gruppen-IT (Gruppenpauschalreisen im Linienverkehr), Autobusgesellschaftsreisen (Mehrtagesfahrten)
bis 30. Tag vor Reiseantritt.................................10%
ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt......................25%
ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt......................50%
ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt..........................65%
ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt......85%
des Reisepreises.
3. Einzel-IT (individuelle Pauschalreisen im Linienverkehr), Bahngesellschaftsreisen (ausgenommen Sonderzüge)
bis 30. Tag vor Reiseantritt...................................10%
ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt....................... 15%
ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt........................20%
ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt............................30%
ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt.......45%
des Reisepreises.
Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen inkl. Hochsee- oder Flusskreuzfahrten, Bus-Eintagesfahrten, Sonderzüge und Linienflugreisen zu Sondertarifen gelten besondere Bedingungen. Diese sind im jeweiligen Detailprogramm angeführt.
Linienflüge:
Zusätzlich zu den obigen Gebühren können bei Reisen mit Linienflug eine Ticketstornogebühr bereits ab dem 60. Tag vor Anreise erhoben werden.
Eintrittskarten:
Falls bei einer stornierten Reise Eintrittskarten mitgebucht wurden, werden 100% der Kartenkosten als Sornogebühr verrechnet. Dies gilt, wenn die Eintrittskarten von Roland Konzett – reisefux.travel nicht mehr weiterverkauft werden kann. Dem Reisenden ist bewusst und er verpflichtet sich, im Falle der Buchung einer Doppel- oder Mehrfachzimmer-Belegung bei alleiniger Anreise auch für die daraus entstehenden Mehrkosten (insbesondere Einzelzimmerzuschlag) aufzukommen.
Bei Stellung von ErsatzteilnehmerInnen entstehen Umbuchungsgebühren, deren Höhe abhängig ist von den jeweiligen Leistungsgebern, mindestens jedoch von € 30,- pro Person.
Rücktrittserklärung
Der Kunde (Auftraggeber), der eine Reise gebucht hat, hat im Falle eines beabsichtigten Rücktritts vom Vertrag aus einem der gesetzlichen Rücktrittsgründe oder aus sonstigen Gründen diesen mittels Schriftverkehrs oder telefonisch zu erklären. Für die Berechnung der Stornogebühr ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Veranstalter maßgeblich.
d) Nicht Antritt der Reise – “No-show”
No-show liegt vor, wenn der Kunde der Anreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Anreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Kunde die verbleibende Reiseleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er bei Reisearten laut lit. c 1. (Hotelbuchungen, usw.) 100 % und lit. c 2. (Charterflügen, usw) 85 % sowie bei den Reisearten laut lit. c. 3. (Einzel-IT, usw) 45 % des Reisepreises zu bezahlen. Im Falle der Unangemessenheit der oben genannten Sätze können diese vom Gericht im Einzelfall gemäßigt werden.
7.2. Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise
a) Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde: - bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen, - bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen, - bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten. Ausschlaggebend ist der Abgang der Mitteilung an die Reisenden, für etwaige Schäden in Zusammenhang mit dem Zustellweg wird nicht gehaftet. Trifft den Veranstalter an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr pauschaliert. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens wird nicht ausgeschlossen.
b) Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen usw.
c) In den Fällen a) und b) erhält der Kunde den eingezahlten Betrag Rückerstattet. Das Wahlrecht gemäß 7.1.b, 1.Absatz steht im zu. Im Falle des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl erhält der Reisende sein Geld zurück, darüber hinaus gehender Schadenersatz ist nicht möglich. Die Mindestbeteiligung beträgt bei Charterflügen und Charter-Kreuzfahrten 75% der Passagierkapazität, bei Kreuzfahrten, Reisen mit Linienflugleistung und Busreisen 30 Personen. Bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl sind geringfügige Abweichungen vom Leistungskatalog möglich. Wenn nicht anders angegeben, entfällt die Leistung des/der Reisebegleitung bzw. –leitung bei Unterschreitung der Gruppengröße von 25 Personen. Erfolgt die Stornierung aufgrund höherer Gewalt, d.h. aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die Roland Konzett – reisefux.travel keinerlei Einfluss haben und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, so kann Roland Konzett – reisefux.travel die Reise stornieren, ohne jeglichen Schadenersatzansprüchen ausgesetzt zu sein.
Zu derartigen Ereignissen zählen etwa Staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Seuchen usw.
7.3. Rücktritt des Veranstalters nach Antritt der Reise
Roland Konzett – reisefux.travel wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Dies trifft ebenfalls zu, wenn der Kunde gegen die Hausregeln der jeweiligen Unterkunft verstößt.
8. Änderungen des Vertrages
8.1. Preisänderungen
a) Vor Vertragsabschluss
Wir behalten uns vor, bis zum Vertragsabschluss Änderungen der Ausschreibungspreise, die sich zum Beispiel aus gestiegenen Kosten und Gebühren ergeben, vorzunehmen.
b) Nach Vertragsabschluss
Roland Konzett – reisefux.travel behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten - etwa der Treibstoffkosten - der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse. Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen ist diese an den Reisenden weiterzugeben. Innerhalb der Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe hierfür bei der Buchung im Einzelnen ausgehandelt und am Buchungsschein vermerkt wurden. Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin sind keine Preisänderung mehr vorzunehmen. Eine Preisänderung ist nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen auch eine genaue Angabe zur Berechnung des neuen Preises vorgesehen ist. Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären. Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als 10 % ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich (siehe Abschnitt 7.1.a.). Dem Reisenden ist bewusst und er verpflichtet sich, im Falle der Buchung einer Doppel- oder Mehrfachzimmer-Belegung bei alleiniger Anreise auch für die daraus entstehenden Mehrkosten insbesondere Einzelzimmerzuschlag) aufzukommen.
8.2. Leistungsänderungen
Nicht in Anspruch genommene Leistungen können im Allgemeinen nicht erstattet werden. Vor Antritt der Reise werden von Ihnen nach Buchung Änderungen hinsichtlich der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, wird – neben entstandenen Unkosten - eine Umbuchungsgebühr von mindestens € 30,- pro Person eingehoben. Eine Umbuchung ab 29 Tage vor Reiseantritt gilt als Rücktritt und es werden die unter Punkt 7.1.c) der Allgemeinen Reisebedingungen angeführten Stornogebühren in Rechnung gestellt. Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Veranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Luftbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir als Veranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, müssen wir Sie informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, müssen wir Sie über den Wechsel informieren. Als Veranstalter müssen wir unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Gemeinschaftliche Liste“) ist auf folgender Internetseite http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar. Nach Antritt der Reise Programmänderungen sind bei allen Reisen vorbehalten. Angegebene Reisezeiten und namentlich angeführte Begleiter sind unverbindlich. Bei Änderungen, die der Veranstalter zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in Abschnitt 5 (Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen) dargestellt sind. Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird. Im übrigen ist Roland Konzett – reisefux.travel verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten. Die Verlängerung Ihres Urlaubsaufenthaltes ist nur nach Rücksprache mit unserer Reiseleitung sowie bei Verfügbarkeit der Unterbringung und späteren Rückflugplätzen möglich. Bei Ferienaufenthalten über drei Wochen entstehen Kosten für freibleibende oder frei zu haltende Flugplätze, daher ist die Berechnung einer Flugausgleichsgebühr möglich.
9. Auskunftserteilung an Dritte
Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekanntzugeben.
10. Reiseversicherung
Sofern in Ausschreibung nicht angeführt, ist keine Rücktrittsversicherung (Storno-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung) inkludiert. Wenn Sie vor Reiseantritt zurücktreten können Stornierungskosten entstehen. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Roland Konzett – reisefux.travel empfiehlt daher den Abschluss einer Storno- und/oder einer Reiseabbruchversicherung, ebenso ist einer Reisekrankenversicherung mit Rücktransport aus dem Ausland, einer Reiserücktrittskosten- und/oder Ersatzversicherung und einer Reisegepäckversicherung zu empfehlen. Roland Konzett – reisefux.travel übermittelt Ihnen auf Anfrage gerne ein Angebot der Europäischen Reiseversicherung AG Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien. Bei diesen Versicherungen tritt Roland Konzett – reisefux.travel immer als Vermittler auf. Es gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Reiseversicherungsinstituts, die bei Buchung ausgehändigt werden. Informationen zu den jeweiligen Versicherungspackages erhalten Sie bei der Europäischen Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien, Tel. +43/1/317 2500-73930, Fax +43/1/319 93 67, E-Mail: info@europaeische.at und auf https://europaeische.at/ . Als Vertragsgrundlage gelten die EUROPÄISCHEN Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB 2018 - diese erhalten Sie auf Wunsch von Ihrem Reisebüro oder von der Europäischen Reiseversicherung.
11. Reisebüroversicherungsverordnung / Insolvenzversicherung:
Roland Konzett – reisefux.travel ist unter Nr. 2015/0039 im Reiseveranstalterverzeichnis beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend eingetragen und gemäß Reisebüroversicherungsverordnung (RSV) bei der Volksbank Salzburg eG, A-5020
Salzburg, St.-Julien-Straße 12 mit der Garantieerklärung Nr.: 3000472 insolvenzversichert. Abwickler: Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien. Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche innerhalb von 8 Wochen direkt beim zuständigen Insolvenzabwickler anzumelden.
12. Datenschutz:
Im Mai 2016 wurde die neue EU-Datenschutzverordnung (DSGVO) veröffentlicht, welche mit dem 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Wir teilen Ihnen mit, dass Roland Konzett – reisefux.travel, als Verantwortlicher Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). Unter https://www.reisefux.travel/impressum#privacy finden Sie Informationen über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Tätigkeit.
13. Allgemeines
Die unter B angeführten Abschnitte 7.1. lit. c, vormals lit.b (Rücktritt), 7.1. lit d, vormals lit. c (No-show) sowie 8.1. (Preisänderungen) sind als unverbindliche Verbandsempfehlung unter 1 Kt 718/91-3 und sind nunmehr als solche unter 25 Kt 793/96-3 im Kartellregister eingetragen.
14. Schlussbestimmungen:
14.1. Es gilt das österreichische Recht sowie die ARB des Fachverbandes, die in vorstehenden Bedingungen integriert sind (http://www.wkv.at/sektionen/tf/pdf/ARB92.pdf)
14.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Reisenden einschließlich dieser Allgemeinen Reisebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Veranstalter:
Roland Konzett – reisefux.travel
Samhofstraße 286
A-5424 Bad Vigaun Wien
Tel: +43 1 40 190 777
Fax: +43 6245 22064
E-Mail: customerservice@reisefux.travel
www.reisefux.travel
UID-Nr. ATU69655508
Veranstalter-Nr.: 2015/0039
GISA-Zahl: 17793063
Nicht das passende Reisenangebot gefunden? Schreibe uns deinen persönlichen Reisewunsch und wir senden dir das passende Angebot zu.